Kontrollpersonal für Fracht & Post gemäß Kapitel 11.2.3.2 DVO(EU)NR 2015/1998 mit Technik
Teilnahmevoraussetzungen:
Welche Tätigkeiten verrichte ich als Kontrollkraft für Fracht und Post ?
Als Kontrollkraft gem. §9a LuftSiG kontrollieren Sie per Röntgentechnik
Luftfrachtsendungen nach verbotenen Gegenständen. Diese Tätigkeit kann direkt an
einem der großen Flughäfen erfolgen, sowohl auch außerhalb vom Flughafen bei
Logistikunternehmen, die Luftfrachten umschlagen und Bestandteil der sicheren
Lieferkette sind.
Kursinhalte
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtung und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstungen oder Kontrollverfahren
- Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen
- Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
- Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post
- Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
- Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
- Fähigkeit zur Bedienung eingesetzter Sicherheitsausrüstungen
- Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
- Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Wer kann an der Schulung teilnehmen?
Grundsätzlich kann jeder an der Ausbildung teilnehmen, der über eine gültige Zuverlässigkeitsprüfung gem. §7 LuftSiG besitzt und nicht von der Rot-Grün-Sehschwäche beeinträchtigt ist.
Dauer und Format
Dauer: Die Schulung geht über ein Zeitraum von 3 Wochen – 160 UE
Unsere Kurse beginnen um 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(kann nach Absprache variieren)
Format: Präsenzseminar
Wann startet die nächste Schulung?
Abschluss
Nach erfolgreicher Schulungsteilnahme erhalten die Teilnehmer eine Schulungsbescheinigung
Eine Berechtigung zur Kontrolle von Luftfracht-/Luftpost besteht erst nach erfolgreich
bestandener Prüfung (Zertifizierung) durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Unser Experte & Dozent
Ayhan Benli