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Fortbildungskurs für Sicherheitsbeauftragte Gem. 11.4.3 DVO (EU) 2015/1998

 

Teilnahmevoraussetzungen:

– Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZÜP). Ohne gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung können wir Sie leider nicht am Seminar teilnehmen lassen, da dies eine Auflage des Luftfahrt-Bundesamtes bzw. der EU-Verordnungen ist.

– Schulungsbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5).Diese Schulungsbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Fortbildung nicht älter als 5 Jahre alt sein.

Falls Sie hierzu weitere Infos benötigen können Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wer benötigt diese Schulung?

Sicherheitsbeauftragte beim bekannten Versender (bV), reglementierten Beauftragten (regB), reglementierten Lieferanten (regL), bekannten Lieferanten (bL) oder zugelassenen Transporteur (zT) müssen innerhalb von 5 Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten (gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5.) eine Fortbildung (5 Unterrichtseinheiten à 45 Min. für 2022) absolvieren. Wer diese 5-Jahresfrist überschreitet, muss die Schulung 11.2.5  (39UE) noch einmal komplett durchlaufen.

Die Schulung erfolgt auf Basis eines vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Schulungsprogramms durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder.

Kursinhalte

– Überblick Terrorismus
– Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit
– Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen
– Sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen
– Kontrollstellen und Kontrollverfahren
– Kenntnisse von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen

Wer kann an der Schulung teilnehmen?

– Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZÜP). Ohne gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung können wir Sie leider nicht am Seminar teilnehmen lassen, da dies eine Auflage des Luftfahrt-Bundesamtes bzw. der EU-Verordnungen ist.
– Schulungsbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5). Diese Schulungsbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Fortbildung nicht älter als 5 Jahre alt sein.
Falls Sie hierzu weitere Infos benötigen können Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Dauer und Format

Dauer:  09:00 – 14:00 Uhr

(5 Unterrichtseinheiten à 45 Min. + Lernerfolgskontrolle)

Format: Präsenzseminar

Wann startet die nächste Schulung?

Termin: Anfragen
Preis : 390,- € zzgl. MwSt.

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Unser Experte & Dozent

Ayhan Benli