Sicherung
Zur Verbesserung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, wurden in Europa stetig präzisere Sicherheitskonzepte entwickelt. Gemäß der EU-Verordnung und des deutschen Luftsicherheitsgesetztes wird für die sichere Beförderung von Luftfracht- und Luftpostsendungen der Status „Reglementierter Beauftragter“ verliehen.
Auf Grund unserer Kernkompetenz im Bereich der Luftfrachttransporte,
der Sicherheitsmaßnahmen gemäß unserem Luftsicherheitsprogramm,
der entsprechenden Schulungen unserer Mitarbeiter, sowie der Zulassung durch das Luftfahrt Bundesamt, besitzen wir den Status „Reglementierter Beauftragter“.
Das nationale LuftSiG sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen die Fracht vor der Verladung in ein Flugzeug umfangreichen Sicherungsmaßnahmen unterziehen müssen. Folgen dieser Maßnahmen sind unter Anderem Verzögerungen beim Abflug der Sendung und steigende Kosten für alle am Luftfrachttransport beteiligten Unternehmen.
Durch unsere Zulassung „Reglementierter Beauftragter“ transportieren wir Ihre „sichere“ Fracht zur Airline, ohne dass es einer weiteren Sicherheitsüberprüfung unterzogen wird.
Bei Übergabe von „unsicherer“ Fracht, welche „sicher“ an die Airline übergeben werden soll, lassen wir durch unseren langjährigen, stetig geschulten Partner im Bereich der Luftfrachtsicherung Ihre „unsichere“ Sendung durch geeignete Kontrollmaßnahmen „sicher“ machen.
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